(zu § 2 Abs. 1)
Nr.
|
Finanzamt
|
sachlich zuständig für
|
örtlich zuständig für die Bezirke
der folgenden anderen Finanzämter
|
1
|
Aurich
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Emden
Leer (Ostfriesland)
Norden
Wittmund
|
2
|
Bad Bentheim
|
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung (§ 38
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes)
|
alle niedersächsischen Finanzämter
|
3
|
Braunschweig-Altewiekring
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Braunschweig-Wilhelmstraße
Goslar
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
|
|
|
Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße gesondert festgestellt werden
|
Braunschweig-Wilhelmstraße
|
|
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Braunschweig-Wilhelmstraße
Gifhorn
Goslar
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
|
4
|
Braunschweig-Wilhelmstraße
|
Besteuerung der Unternehmensträger von Zuckerfabriken und Zuckervertriebsgesellschaften
|
alle niedersächsischen Finanzämter
|
|
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Braunschweig-Altewiekring
Gifhorn
Helmstedt
Peine
Wolfenbüttel
|
5
|
Hameln
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Hildesheim-Alfeld
Holzminden
Stadthagen
|
6
|
Hannover-Land I
|
Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von anderen als den Finanzämtern Hannover-Mitte, Hannover-Nord und Hannover-Süd gesondert festgestellt werden
|
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
|
|
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Burgdorf
Hameln
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Stadthagen
|
7
|
Hannover-Mitte
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Burgdorf
Hameln
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Nord
Hannover-Süd
Nienburg (Weser)
Sulingen
Syke
Stadthagen
|
|
|
Besteuerung der Reisegewerbetreibenden
|
Hannover-Nord
Hannover-Süd
|
|
|
Bearbeitung von ELSTER Steuerkontoabfragen, soweit nicht in den Vollmachten zur Steuerkontoabfrage die Berufsträger-User-ID der bevollmächtigten Steuerberaterin oder des bevollmächtigten Steuerberaters genannt werden.
|
alle niedersächsischen Finanzämter
|
8
|
Hannover-Nord
|
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1
der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist
|
Bad Gandersheim
Braunschweig-Altewiekring
Braunschweig-Wilhelmstraße
Buchholz in der Nordheide
Burgdorf
Celle
Cuxhaven
Gifhorn
Goslar
Göttingen
Hameln
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
Helmstedt
Herzberg am Harz
Hildesheim-Alfeld
Holzminden
Lüneburg
Nienburg (Weser)
Northeim
Osterholz-Scharmbeck
Peine
Rotenburg (Wümme)
Soltau
Stade
Stadthagen
Sulingen
Syke
Uelzen-Lüchow
Verden (Aller)
Wesermünde
Winsen (Luhe)
Wolfenbüttel
Zeven
|
|
|
Besteuerung
- -
der Körperschaften,
- -
der Besitzunternehmen anderer Rechtsform (insbesondere gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Betriebsaufspaltungen,
- -
der Gesellschaften in der Form
der GmbH & Co. KG,
der AG & Co. KG,
einer sonstigen Personengesellschaft oder Gemeinschaft, soweit diese durch eine zugehörige Körperschaft geleitet oder beherrscht wird oder mit ihr wirtschaftlich eng verbunden ist, und
der atypischen stillen Gesellschaft sowie
der daran maßgeblich beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschafter,
- -
der Organträger im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft,
|
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
|
|
|
auch hinsichtlich der Verwaltung der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen
|
|
|
|
Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen
|
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
|
|
|
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
|
alle niedersächsischen Finanzämter
|
|
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Hannover-Land I
Hannover-Land II
Hannover-Mitte
Hannover-Süd
|
9
|
Hannover-Süd
|
Grunderwerbsteuer, Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz
|
Hannover-Mitte
Hannover-Nord
|
10
|
Herzberg am Harz
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Bad Gandersheim
Göttingen
Goslar
Northeim
|
11
|
Hildesheim-Alfeld
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Bad Gandersheim
Göttingen
Herzberg am Harz
Holzminden
Northeim
|
|
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Holzminden
|
12
|
Leer (Ostfriesland)
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Aurich
Emden
Norden
Wilhelmshaven
Wittmund
|
|
|
Beiträge für die Landwirtschaftskammer von Betrieben der Küstenfischerei oder der kleinen Hochseefischerei
|
alle niedersächsischen Finanzämter
|
13
|
Lingen (Ems)
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Bad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
|
|
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Bad Bentheim
Papenburg
Quakenbrück
|
14
|
Lüneburg
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Buchholz in der Nordheide
Celle
Gifhorn
Soltau
Uelzen-Lüchow
Winsen (Luhe)
|
15
|
Nienburg (Weser)
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Burgdorf
Sulingen
Syke
|
16
|
Northeim
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Bad Gandersheim
Göttingen
Herzberg am Harz
|
17
|
Oldenburg (Oldenburg)
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Cloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
|
|
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Cloppenburg
Delmenhorst
Nordenham
Westerstede
|
|
|
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften mit Ausnahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen, soweit nicht nach § 1 Nr. 1
der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1679) das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist
|
Aurich
Bad Bentheim
Cloppenburg
Delmenhorst
Emden
Leer (Ostfriesland)
Lingen (Ems)
Norden
Nordenham
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
Papenburg
Quakenbrück
Vechta
Westerstede
Wilhelmshaven
Wittmund
|
18
|
Osnabrück-Land
|
Besteuerung der Steuerpflichtigen (auch Personengesellschaften) mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - mit Ausnahme der Einheitsbewertung und Bewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz -, soweit nicht diese Einkünfte ausschließlich von einem anderen als dem Finanzamt Osnabrück-Stadt gesondert festgestellt werden
|
Osnabrück-Stadt
|
19
|
Osnabrück-Stadt
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Osnabrück-Land
Vechta
|
|
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Bad Bentheim
Lingen (Ems)
Osnabrück-Land
Papenburg
Quakenbrück
|
20
|
Rotenburg (Wümme)
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Soltau
Verden (Aller)
Zeven
|
21
|
Soltau
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Buchholz in der Nordheide
Celle
Lüneburg
Uelzen-Lüchow
Winsen (Luhe)
|
22
|
Stade
|
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
|
Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
|
|
|
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern, die 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen
|
Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Rotenburg (Wümme)
Verden (Aller)
Wesermünde
Zeven
|
|
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Buchholz in der Nordheide
Cuxhaven
Osterholz-Scharmbeck
Wesermünde
|
23
|
Syke
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt.
|
Nienburg (Weser)
Sulingen
|
24
|
Uelzen-Lüchow
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Celle
Lüneburg
Winsen (Luhe)
|
25
|
Vechta
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt
|
Cloppenburg
Delmenhorst
Osnabrück-Land
Osnabrück-Stadt
|
26
|
Westerstede
|
Außenprüfung bei Steuerpflichtigen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben; die Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung bleibt unberührt.
|
Aurich
Emden
Leer (Ostfriesland)
Norden
Nordenham
Oldenburg (Oldenburg)
Wilhelmshaven
Wittmund
|